Bei der Europawahl wird eine Stimme für eine Partei vergeben. Ins Europaparlament ziehen von der Parteiliste abhängig vom Wahlergebnis eine entsprechende Zahl an Kandidatinnen und Kandidaten von der Liste ins Europaparlament ein. Bei der SPD gibt es eine Bundesliste. Auf dieser sind neben den Kandidierenden auch deren Ersatzkandidierende zu finden.
Wahltermin: Sonntag 26. Mai 2019 (gleichzeitig mit der Kommunalwahl)
Für Unionsbürgerinnen und -bürger gelten die gleichen Zulassungsbedingungen wie für Deutsche. Die Voraussetzungen sind
Als wahlberechtigte Unionsbürgerin oder Unionsbürger werden Sie in das Wählerverzeichnis nur eingetragen, wenn Sie einen Antrag gestellt haben.
Wer als EU-Bürger in einem anderen EU-Mitgliedsstaat lebt, kann hier erfahren, wie er dort wählen kann.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Weitere Infos finden Sie auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung.